In diesem Dokument finden Sie Informationen zum Thema Softwarepiraterie:
Formen von Softwarepiraterie
Nicht nur Fälscher und Hacker sind Softwarepiraten. Wer Softwarekopien an Freunde
weitergibt, auf dem Schulhof Spiele tauscht oder in der Firma mehr Softwarekopien
einsetzt als er Lizenzen erworben hat, verstößt gegen das Urheberrecht.
Es gibt zahlreiche Wege, auf denen illegal kopierte Software auf den Computer
gelangen kann. Besonders populäre Softwareprogramme werden gerne gefälscht,
ob Betriebssystem, Text- oder Grafiksoftware. Gerade aus Asien und Osteuropa
kommen immer wieder Fälschungen, die von Originalsoftware kaum zu unterscheiden
sind. Auch im Internet wird illegal kopierte Software angeboten; nicht selten
gegen Gebühr.
Auch Unternehmen nutzen oft Raubkopien. Die Vernetzung verschärft das Problem:
Nicht selten arbeiten in Client-/Server-Umgebungen mehr Softwareanwender als
legale Softwarelizenzen.
Illegaler Softwareeinsatz in Unternehmen - ob bewusst oder unbewusst - kann
unterschiedliche Ursachen haben:
Anwendungsprogramme, Bildschirmschoner oder
Spiele, die Mitarbeiter mitbringen und an Kollegen weitergeben; ein neuer
Mitarbeiter, für den ein neuer PC im Netzwerk installiert wird - besitzt das
Unternehmen keine Lizenz dafür ist das Softwarepiraterie und verstößt gegen
das Urhebergesetz.
Manche Computerhändler verschaffen sich durch Softwarepiraterie einen
Wettbewerbsvorteil. Das geht zu Lasten der ehrlichen Händler und schadet der
Wirtschaft.
Die kriminellen Praktiken mancher Computerhändler treten in ganz unterschiedlicher
Form auf. Einige Beispiele:
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Variante 1
Dem Kunden wird beim Kauf eines Computers zusätzlich Software versprochen, die illegal auf die Festplatte kopiert wird und für die der Kunde weder Lizenz noch Dokumentation erhält.
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Variante 2
Schul- oder Upgradeversionen werden als Vollversionen zu einem besonders günstigen Preis angeboten.
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Variante 3
Der Händler installiert die gleiche Software mit der gleichen Seriennummer bei mehreren Kunden und kassiert mehrmals. Meist erhält der Kunde weder die Originalsoftware noch die Dokumentation.
Auswirkungen von Softwarepiraterie
Softwarepiraterie kostet Arbeitsplätze. 2004 lag die Raubkopierate bei
Standardsoftware in Deutschland bei 29% - dadurch entstand der Softwareindustrie
ein Schaden von rund einer Milliarde Euro.
Softwarepiraterie ist nicht nur ein internationales, sondern auch ein
deutsches Problem. Prozentual gesehen liegt Deutschland zwar nicht an der
Spitze der europäischen Pirateriestatistik, aber in diesem größten
Softwaremarkt Europas entsteht der höchste Schaden.
Software ist schnell kopiert - und das spart Geld! Aber wer bezahlt dafür?
Zuerst einmal die Softwareindustrie.
Das ist aber nicht alles. Denn dieser
Umsatzausfall setzt sich fort: bei der Zulieferindustrie, die Verpackungen,
Datenträger und Handbücher produziert, genauso wie im Fachhandel und bei
Serviceanbietern.
Jeder Arbeitsplatz bei einem Softwarehersteller bedeutet
weitere 6,7 Arbeitsplätze in verbundenen Industrien.
Mehr Umsatz heißt mehr Arbeit und erschließt die Chance für neue
Arbeitsplätze. Weniger Umsatz und weniger Arbeitsplätze bedeuten weniger
Wirtschaftswachstum. Bedeuten auch weniger Steuereinnahmen für den Staat -
wertvolles Geld, von dem wir alle profitieren könnten.
Das heißt: Jeder, der Software ohne Lizenz kopiert oder sich wertvolle
Programme kostenlos aus dem Internet lädt, schadet der deutschen Wirtschaft
und damit uns allen. Ein weiterer Nebeneffekt ist das Ausbleiben von
Innovationen, da die Entwicklung von Produkten ein kosten- und zeitintensiver
Prozess ist, der auch gegenfinanziert werden muss.
Konsequenzen von Softwarepiraterie
Illegaler Softwareeinsatz ist mit hohen Risiken verbunden: Auf polizeiliche
oder zivile Durchsuchungen folgen Gerichtsverfahren und Schadensersatzforderungen
oder sogar Gefängnis.
Jeder, der Software über die Lizenzbestimmungen hinaus kopiert oder raubkopierte
Software einsetzt, verhält sich illegal und riskiert Verfolgung durch die
Behörden - ob Fälscher, Händler oder Anwender, ob privat oder in Unternehmen.
Gerade vielen Unternehmensleitern ist unklar, welche Risiken sie eingehen,
wenn sie in ihrer Firma Softwarepiraterie dulden oder sogar fördern. Denn
Unternehmensleiter sind dafür verantwortlich, dass alle Software auf ihren
Firmencomputern lizenziert ist.
Ob fahrlässig oder vorsätzlich, das Organisationsverschulden trifft immer
die Firma und damit auch den Unternehmensleiter. Fahrlässig handelt
beispielsweise ein Geschäftsführer, der seinen Mitarbeitern keine geeigneten
Anweisungen gibt, um die Einhaltung der Lizenzbestimmungen sicherzustellen
oder zu kontrollieren.
Weiß der Geschäftsführer von Urheberrechtverletzungen und sieht tatenlos zu,
verstößt er sogar in strafbarer Weise gegen das geltende Urheberrechtsgesetz.
Warum legale Software?
Im ersten Moment mögen Sie sich über ein "Schnäppchen" freuen und darüber,
vieles "umsonst" bekommen zu haben. Aber nur legale Software bietet:
-
QUALITÄT
Legale Software garantiert Qualität - von der Produktentwicklung über die Vollständigkeit der Lieferung bis hin zum Kundenservice.
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SICHERHEIT
In die Neu- und Weiterentwicklung von Software werden tausende von Programmier- und Teststunden investiert, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig läuft.
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DOKUMENTATION
Kaufen Sie legale Software, erhalten Sie eine umfangreiche Bedienungsanleitung in Buchform oder als Onlinehilfe. Kriminelle Händler liefern meistens keine oder unvollständige Dokumentation.
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SERVICE
Als registrierter Kunde haben Sie ein Anrecht auf den technischen Kundendienst des Hersteller oder der von ihm hierzu autorisierten und geprüften Firmen. Bei illegaler Software helfen diese Firmen Ihnen nicht.
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UPGRADES
Sind Sie beim Softwarehersteller als Kunde registriert, erhalten Sie besonders interessante Upgrade- und Erweiterungsangebote. Bei illegaler Software haben Sie kein Anrecht auf ein Upgrade. Sie müssen entweder eine legale Vollversion kaufen oder das Upgrade illegal kopieren, und riskieren damit Inkompatibilität.
So verhalten Sie sich legal
"Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne
darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers
sind. Zur Bestimmung der Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, wie
qualitative oder ästhetische Gesichtspunkte, anzuwenden." (§ 69a, Absatz 3 UrhG)
1993 trat ein neues Urheberrecht zum Schutz von Computerprogrammen in Kraft.
Damit zählt Software zu den geschützten geistigen Werken wie Literatur oder Kunst.
Danach hat nur der Hersteller der Software das Recht, diese zu vervielfältigen,
zu ändern und zu verbreiten. Dritte dürfen dies nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Rechtsinhabers, also des Herstellers. Einzige Ausnahme bilden
Handlungen, die zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch des Programms erforderlich sind".
Was heißt das im Klartext?
Mit dem Kauf eines Softwarepaketes erwerben Sie eine Lizenz, ein - meist
unbefristetes - Nutzungsrecht. Die Software selbst bleibt zu jeder Zeit im
Besitz des jeweiligen Herstellers.
Grundsätzlich gilt: pro Computer und installierter Softwarekopie bzw. pro
Anwender eine Lizenz. Bei Netzwerk- oder Firmenlizenzen ist die Anzahl der
lizenzierten Kopien im Lizenzvertrag festgeschrieben.
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